Bei der Preisgarantie handelt es sich um die Zusicherung eines Unternehmens, unter bestimmten Rahmenbedingungen den Preis für ein Produkt an den eines Mitbewerbers anzupassen. Beispielsweise wird der Kunde von einem Unternehmen mit einem zusätzlichen Preisnachlass belohnt, wenn er ein günstigeres Angebot der Konkurrenz aufdeckt. Dabei erfüllt die Preisgarantie meist zwei Funktionen. Einerseits wird dadurch, dass dem Kunden ja immer der niedrigste Preis garantiert wird, dieser so an das Unter-nehmen gebunden, ganz unabhängig von der jeweils verfolgten Preispolitik. An-dererseits wird der Kunde durch die Preisgarantie zum unabhängigen Preisscout ernannt - so kann sich das Unternehmen einen Überblick über die Preislandschaft eines bestimmten Produktes verschaffen. Die von einzelnen Unternehmen gesteckten Rahmenbedingungen für die Preisgarantie sind kritisch zu bewerten. Häufig werden als Vergleichspreise nur gewisse Preisgattungen oder Unternehmen zugelassen. So sind beispielsweise häufig Aktionspreise oder Internethändler ausgeschlossen.
Deutlich höhere Preise als ein reiner Internethändler hat aber ein Händler, der eigene Geschäfte führt, sodass dies mitunter im Einzelfall vom Kunden bewertet werden muss. Der Vorteil eines stationären Händlers liegt darin, dass der Kunde einen Ansprechpartner vor Ort hat, der ferner einen besseren Service bietet. Auch aus diesem Grund kann der Ausschluss eines Internethändlers nur als fair bezeichnet werden. Des Weiteren verlangen viele Unternehmen über den bei der Konkurrenz günstigeren Preis einen schriftlichen Nachweis von ihren Kunden für die Preisgarantie. Allerdings kann der Konkurrent kaum daran interessiert sein, damit dem Kunden woanders zu einem günstigeren Preis zu verhelfen. Da die Preisgarantie ja nur in Verbindung mit der Konkurrenz ausgesprochen wird, droht in solchen Fällen die Austragung des Preiskampfes auf den Schultern des Kunden.